Brandschutzbeauftragter Axel Christmann

Ein/e Brandschutzbeauftragte/r ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Das Verständnis der Tätigkeit liegt (bisher) vorwiegend beim vorbeugenden Brandschutz.

Seine Bestellung ist in folgenden Rechtsvorschriften gefordert:

  • ArbSchG § 10
  • MIndBauRL ab 5000 m²
  • der Muster-Hochhaus-Richtlinie
  • der Pflegerichtlinie
  • Muster-Beherbergungsstättenverordnung
  • Muster-Verkaufsstättenverordnung
  • Muster-Versammlungsstättenverordnung

Externe Brandschutzbeauftragte
Verfügt der/die Arbeitgeber/-in bei festgestellter Notwendigkeit über keinen eigenen Brandschutzbeauftragten oder kann keine eigene Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ausgebildet werden, ist ein externer Brandschutzbeauftragter zu beauftragen.

Aufgaben von Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Dies können strategische, als auch operative Themen sein, wie z.B.:

  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Unterstützen des/der Arbeitgeber(s)/-in bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer*innen gemäß ASR A 2.2/3.)

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